Update Spielbetrieb
Aktuelle Dokumente:
Aktuelle Corona-Schutz-Verordnung (Webseite des Landes NRW)
Infoblatt 2Gplus (Stand 16.01.2022)
Mustervorlagen für die Mannschafts-Nachweise für Heimvereine
Mustervorlagen für die Mannschafts-Nachweise für Gastvereine
Als Ansprechpartnerin beim SC Volmershoven-Heidgen in Fragen bezüglich "Corona" steht Ihnen Michaela Kuhn - Handy 0178 / 64 76 79 0 telefonisch gerne zur Verfügung.
Infoblatt 2Gplus (Stand 16.01.2022)
Mustervorlagen für die Mannschafts-Nachweise für Heimvereine
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Als Ansprechpartnerin beim SC Volmershoven-Heidgen in Fragen bezüglich "Corona" steht Ihnen Michaela Kuhn - Handy 0178 / 64 76 79 0 telefonisch gerne zur Verfügung.
Update 13.01.2022
Regelungen aus der neusten Corona-Schutz-Verordnung
- Gültigkeit der CoronaSchutzVerordnung bis vorerst 9. Februar 2022
- Sport in der Halle 2G+-Regel
- Sport im Freien 2G-Regel - Spieler mit erster Impfung reicht übergangsweise bis zur zweiten Impfung ein PCR-Testnachweis
- Schüler bis 15 Jahren werden immunisierten Personen gleichgestellt.
- Schüler 16 bis 17 Jahre übergangsweise bis zum 16. Januar 22 den Schüler bis 15 Jahre gleichgestellt; ab 17.01.2022 gelten hier auch die 2G-Regeln
- Zuschauer gilt die 2G-Regel; bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,50 m soll grundsätzlich eine Maske getragen werden
- bei Durchführung von Spielen (Meisterschaft wie Freundschaftsspiele) ist für den Heim- wie auch Gastverein die Vorlage "Mannschaftsnachweise für Heim- bzw. Gastverein" abzugeben bzw. einzusammeln
Update 09.12.2021
Einen Überblick über die aktuellen Regelungen findet ihr hier:
Anpassungen beim 2G-Status
Zukünftig sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren immunisierten Personen gleichgestellt. Sie erfüllen also automatisch das 2G-Erfordernis. Zusätzlich gilt übergangsweise bis zum 16. Januar 2022, dass auch 16- und 17-jährige Schüler*innen „zur eigenen Ausübung sportlicher (…) Aktivitäten“ immunisierten Personen gleichgestellt sind.
Regelungen für Zuschauer*innen
Grundsätzlich gilt bei Zuschauer*innen weiterhin der 2G-Status.
Grundsätzlich gilt bei Zuschauer*innen weiterhin der 2G-Status.
Kontrolle durch den Heimverein
Der Heimverein ist verpflichtet, beim Zutritt (Eingang/Kasse) die entsprechenden Nachweise aller Personen zu kontrollieren. Auch die Identitätsnachweise sind von allen zu kontrollieren, stichprobenartige Überprüfungen sind hier nicht mehr ausreichend. Zur Kontrolle digitaler Impfnachweise soll weiterhin die Cov-Pass-Check-App des RKI verwendet werden.
Regelungen zum Masketragen
in Innenräumen wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann
Allgemeine Hygieneregeln
Weiterhin gilt, dass die sog. AHA-Regeln einzuhalten sind
Weiterhin gilt, dass die sog. AHA-Regeln einzuhalten sind
Mustervorlagen für Mannschafts-Nachweise
Bei Spielen sind die Mustervorlagen für die Mannschafts-Nachweise für Heimvereine wie für Gastvereine ausgefüllt mitzubringen!
- Mustervorlagen für die Mannschafts-Nachweise für Heimvereine
- Mustervorlagen für die Mannschafts-Nachweise für Gastverein
Sportliche Grüße
euer Vorstand
euer Vorstand
Update 24.11.2021
Der Zutritt zur Sportanlage ist ab dem 24.11.2021 nur noch mit Einhaltung der 2G Regel erlaubt*. Der Verein hält sich an die neuesten Vorgaben aus der Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW mit Gültigkeit ab 24.11.2021.
*Personen ab 16 Jahren. Jüngere sind von der Regel ausgenommen.
Sportliche Grüße
euer Vorstand
*Personen ab 16 Jahren. Jüngere sind von der Regel ausgenommen.
Sportliche Grüße
euer Vorstand
Update 04.10.2021
Die Veränderungen der Coronaschutzverordnung wurde vom FVM zusammengefasst:
Sehr geehrte Vereinsvertreter*innen,
sehr geehrte Damen und Herren,
das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) angepasst. Insgesamt bleib es dabei, dass die Verordnung einen weitgehend normalen Vereinssportbetrieb ermöglicht. Grundsätzlich gelten jedoch weiterhin die „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“. Die neue CoronaSchVO gilt vorerst bis zum 29. Oktober 2021.
Konkret bedeutet das für den Sportbetrieb:
Sehr geehrte Vereinsvertreter*innen,
sehr geehrte Damen und Herren,
das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) angepasst. Insgesamt bleib es dabei, dass die Verordnung einen weitgehend normalen Vereinssportbetrieb ermöglicht. Grundsätzlich gelten jedoch weiterhin die „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“. Die neue CoronaSchVO gilt vorerst bis zum 29. Oktober 2021.
Konkret bedeutet das für den Sportbetrieb:
- Sport in Innenräumen (z.B. Futsal, Trainingseinheiten in der Halle, etc.) darf nur von immunisierten oder getesteten Personen (3G) ausgeübt oder besucht werden.
- Für den Fußball draußen (unter freiem Himmel) gibt es keine Einschränkungen. Die Nutzung von Toiletten, Umkleiden etc. in Innenräumen ist möglich.
Änderungen der neuen Verordnung:
- Wegfall der Maskenpflicht im Freien: Bislang galt, dass in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern sowie bei Sport-, Kultur und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Besucher*innen das Tragen einer Maske erforderlich war. Diese Pflicht fällt weg. Trotzdem wird weiterhin auch im Freien das Tragen einer Maske dringend empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, typischerweise ist das insbesondere in Warteschlangen und Anstellbereichen der Fall.
- Bei Großveranstaltungen (auch Sportveranstaltungen) entfällt die absolute Obergrenze von 25.000 Zuschauer*innen vollständig. Bei Großveranstaltungen im Freien wird die Obergrenze von 50 Prozent der regulären Zuschauerkapazität gelockert. Hier können alle Sitzplätze voll belegt werden, wenn der/die Veranstalter*in sicherstellt, dass außerhalb der Sitz- und Stehplätze die Verpflichtung zum Tragen einer Maske besteht.
- Schüler*innen: Diese Personengruppe gilt nur außerhalb der Ferienzeiten als getestet, während der Herbstferien (11. – 24. Oktober 2021) ist dies nicht der Fall. Hierfür haben Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf kostenlose Testungen in allen anerkannten Testzentren.
Ansonsten verbleibt es dabei, dass bei Veranstaltungen und Versammlungen in Innenräumen die Teilnehmer*innen einen 3G-Nachweis erbringen müssen. Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung sind beim Zutritt von den für diese Einrichtungen und Angebote verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu kontrollieren. Personen, die den Nachweis nicht vorzeigen, sind von der Veranstaltung/Versammlung auszuschließen. Für Einrichtungen, in denen in Innenräumen Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen ohne feste Sitzplätze durchgeführt werden sollen, ist dem Gesundheitsamt vor der erstmaligen Öffnung ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept vorzulegen.
Update 16.06.2021
Die zuversichtliche Entwicklung der Corona Fallzahlen lässt mehr Möglichkeiten für unseren Sportbetrieb zu. Auch die Hallen sind von der Gemeinde Alfter wieder für den Sportbetrieb freigegeben. Wir können somit alle Sportangebote wieder aufnehmen. Selbstverständlich gelten weiterhin die bewährten Hygienemaßnahmen.
Sportliche Grüße
euer Vorstand
Sportliche Grüße
euer Vorstand
Update 11.05.2021
Nach der aktuellen CoronaSchVO von NRW und der "Bundes-Notbremse" kann ab Donnerstag 13.05.2021 wieder im eingeschränkten Trainingsbetrieb trainiert werden. Der Rhein-Sieg-Kreis fällt unter den 100-Inzidenz-Wert (Bedingung 5 aufeinanderfolgende Werktage unter 100 kann ab dem übernächsten Tag die Vorgaben der "Bundes-Notbremse aufgehoben werden).
Das heißt im einzelnen:
Das heißt im einzelnen:
- Gruppen von Kindern bis 14 Jahre mit max. 20 Personen (also einschl. der C-Jugend)
- die Gruppen sollen untereinander einen Abstand von 5 m einhalten
- zwei Betreuungspersonen pro Gruppe (kein Test mehr erforderlich)
- und natürlich Einhaltung der üblichen Hygiene- und Abstandsregelungen.
Sportliche Grüße
euer Vorstand
euer Vorstand
Update 23.04.2021
Die Bundes-Corona-Notbremse tritt in Kraft. In Abstimmung mit dem gesamten Vorstand möchte der Verein wie folgt vorgehen:
Für unsere Mannschaften von Bambini bis einschl. C-Jugend, kann Training unter folgenden Bedingungen angeboten werden:
Für unsere Mannschaften von Bambini bis einschl. C-Jugend, kann Training unter folgenden Bedingungen angeboten werden:
- Gruppengröße bis maximal 5 Kinder bis einschließlich 14 Jahre (C-Jugend),
- die Anleitungspersonen benötigen einen tagesaktuellen negativen Coronatest,
- keine Zuschauer/Eltern auf dem Gelände.
Nochmal eine herzliche Einladung bei unserer Aktion #grünweißläuft teilzunehmen. Hier findet ihr alle Infos!
Sportliche Grüße
euer Vorstand
Sportliche Grüße
euer Vorstand
Update 09.03.2021
Wir starten ab 10.03.2021 mit einem reduzierten Trainingsbetrieb unter den aktuellen Corona-Schutz-Bedingungen der Verordnung mit Gültigkeit ab 08.03.2021. Lediglich unsere jüngeren Teams, Bambini bis C-Jugend (bis einschließlich 14 Jahre), dürfen wieder gegen den Ball kicken.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- Trainingsbetrieb für Kinder in einer Gruppe bis zu 20 Kinder bis einschließlich 14 Jahre (C-Jugend) auf einer Sportplatzhälfte. Der Abstand von mindestens 5 m zu einer anderen Gruppe ist unbedingt einzuhalten. Wir werden den Platz in der Mitte mit Flatterband abtrennen.
- Eine Gruppe kann von zwei Trainer*innen/Betreuer*innen betreut werden.
- Die einfache Rückverfolgbarkeit (Führen der Liste Teilnahme am eingeschränkten Trainings- und Spielbetrieb mit Stand 06.03.2021) ist zu gewährleisten und für 4 Wochen aufzubewahren. Die Listen könnt ihr gerne mit zur Aufbewahrung geben.
- Umkleide, Duschen, Vereinsheim bleiben geschlossen. Lediglich die Toiletten sind geöffnet.
- Die Kinder kommen bitte umgezogen zum Training, da die Eltern das Sportgelände nicht betreten dürfen. Bitte die Kinder vor dem Tor auf dem Parkplatz bringen bzw. abholen.
- Den Anweisungen der Trainer*innen bzw. Vereinsverantwortlichen ist ausnahmslos folge zu leisten.
- Hygienevorschriften wie Desinfektion/Händewaschen ist zu beachten. Keine unnötigen Körperkontakte.
Sportliche Grüße
euer Vorstand
Update 03.03.2021
In der Mitteilung der Gemeinde Alfter steht folgendes:
"(...) nach den aktuellen Regelungen der neuen CoronaSchVO ist der Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel a) allein, b) zu zweit oder c) ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes wieder zulässig. Hierin eingeschlossen ist die sportliche Ausbildung im Einzelunterricht.
Zu beachten ist jedoch der Mindestabstand von 5 Metern zwischen den Personengruppen a) bis c), sofern diese eine Sportanlage gleichzeitig nutzen. Die CoronaSchVO fordert hierzu und um unzulässige Nutzungen auszuschließen eine entsprechende Zugangsbeschränkung zur Sportanlage. So können die gemeindlichen Sportplätze und Außensportanlagen unter diesen Voraussetzungen und in diesem Rahmen wieder genutzt werden.
Die Verantwortung für die Einhaltung des Mindestabstandes sowie für den Ausschluss unzulässiger Nutzungen über Zugangsbeschränkungen liegt bei den Vereinsgeländen bei den Vereinsverantwortlichen."
Da eine Überwachung der Einhaltung der Corona-Schutz-Auflagen durch den Verein nicht gewährleistet wird, bleibt unser Sportgelände weiterhin geschlossen!
Sportliche Grüße
euer Vorstand
"(...) nach den aktuellen Regelungen der neuen CoronaSchVO ist der Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel a) allein, b) zu zweit oder c) ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes wieder zulässig. Hierin eingeschlossen ist die sportliche Ausbildung im Einzelunterricht.
Zu beachten ist jedoch der Mindestabstand von 5 Metern zwischen den Personengruppen a) bis c), sofern diese eine Sportanlage gleichzeitig nutzen. Die CoronaSchVO fordert hierzu und um unzulässige Nutzungen auszuschließen eine entsprechende Zugangsbeschränkung zur Sportanlage. So können die gemeindlichen Sportplätze und Außensportanlagen unter diesen Voraussetzungen und in diesem Rahmen wieder genutzt werden.
Die Verantwortung für die Einhaltung des Mindestabstandes sowie für den Ausschluss unzulässiger Nutzungen über Zugangsbeschränkungen liegt bei den Vereinsgeländen bei den Vereinsverantwortlichen."
Da eine Überwachung der Einhaltung der Corona-Schutz-Auflagen durch den Verein nicht gewährleistet wird, bleibt unser Sportgelände weiterhin geschlossen!
Sportliche Grüße
euer Vorstand
Update 09.01.2021
Der Lockdown wurde bis vorerst 31.01.2021 verlängert. Die aktuelle Fassung der Corona-Schutzverordnung findet ihr weiter oben. Der FVM fasst folgende Punkte noch einmal zusammen:
- "Nach dem Treffen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident*innen der Länder sowie der im Nachgang veröffentlichten neuen CoronaSchVO für Nordrhein-Westfalen, bleiben der Trainings- und Spielbetrieb im gesamten FVM-Gebiet untersagt. Diese Regelung gilt mindestens bis zum 31. Januar 2021."
- "Aufgabe des FVM ist es, Fußball zu organisieren. Deshalb wollen wir ohne weiteren Verzug in den Trainings- und Spielbetrieb zurückkehren, sobald die Landesregierung die Sportanlagen wieder öffnet. Es bleibt dabei, dass wir vor der Wiederaufnahme des Spielbetriebs mindestens zwei Wochen Training ermöglichen wollen."
- "Frühester Termin für die Aufnahme des Trainingsbetriebs wäre nach derzeitiger Verfügungslage der 1. Februar 2021. Allerdings wollen Bund und Länder ihre jetzt beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie am 25. Januar 2021 überprüfen. Eine Verlängerung der Schließung von Sportanlagen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht auszuschließen. Deshalb wären weitere Terminnennungen nur eine Spekulation, an der wir uns nicht beteiligen wollen."
- "Der FVM wird seine Mitgliedsvereine über die weiteren Entscheidungen der Politik umgehend informieren. Über den weiteren Verlauf der Saison wird in den zuständigen Gremien immer vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der Pandemie und den daraus resultierenden politischen Vorgaben intensiv diskutiert. Ziel ist es, den Vereinen so verbindlich wie möglich einen Fahrplan für den weiteren Verlauf der Saison an die Hand zu geben. Grundlage dafür ist die behördliche Verfügungslage."
Sportliche Grüße
euer Vorstand
Update 17.12.2020
Wir zitieren aus einer Nachricht der Gemeinde Alfter:
"(...) nach der ab dem 16.12.2020 gültigen Fassung der CoronaSchVO ist der Freizeit – und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nun zunächst bis zum 10.01.2021 ausnahmslos untersagt. Das bedeutet, dass auch der Individualsport nun nicht mehr zulässig ist.
Die gemeindlichen Sportplätze und Außensportanlagen sind bereits mit einer entsprechenden Info ausgestattet worden.
Ich bitte um Verständnis, dass die gemeindlichen Turnhallen aus diesem Grund weiterhin nur für den Schul- und Kita Betrieb zur Verfügung stehen!
Sportfeste und ähnliche Veranstaltungen sind ebenfalls zunächst bis zum 10.01.2021 untersagt."
Sportliche Grüße
euer Vorstand
"(...) nach der ab dem 16.12.2020 gültigen Fassung der CoronaSchVO ist der Freizeit – und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nun zunächst bis zum 10.01.2021 ausnahmslos untersagt. Das bedeutet, dass auch der Individualsport nun nicht mehr zulässig ist.
Die gemeindlichen Sportplätze und Außensportanlagen sind bereits mit einer entsprechenden Info ausgestattet worden.
Ich bitte um Verständnis, dass die gemeindlichen Turnhallen aus diesem Grund weiterhin nur für den Schul- und Kita Betrieb zur Verfügung stehen!
Sportfeste und ähnliche Veranstaltungen sind ebenfalls zunächst bis zum 10.01.2021 untersagt."
Sportliche Grüße
euer Vorstand
Update 23.11.2020
Wir zitieren aus der Meldung vom Fußball Verband Mittelrhein:
"(...)der Fußball-Verband Mittelrhein (FVM) stellt den Spielbetrieb für den Rest des Jahres 2020 im Herren-, Frauen- und Jugendbereich auf Verbands- und Kreisebene aufgrund der Covid-19-Pandemie ein und schickt seine Vereine somit vorzeitig in die Winterpause. „Aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens ist eine kurzfristige Zulassung des Spielbetriebs seitens der zuständigen Behörden nicht absehbar. Das Präsidium begrüßt daher die Entscheidung der zuständigen spielleitenden Stellen”, erklärte FVM-Präsident Bernd Neuendorf im Anschluss an die Präsidiumssitzung am 23. November 2020.
Der Vorsitzende des Verbandsspielausschusses, Markus Müller, ergänzt: „Wir wollen den Vereinen Planungssicherheit für den Spielbetrieb in diesem Jahr geben.” Der Spielbetrieb war aufgrund der behördlichen Verfügungslage bereits im November ausgesetzt.
Wann die Saison im Jahr 2021 fortgesetzt wird, hängt maßgeblich von der weiteren Entwicklung der Pandemie und den daraus folgenden politischen Entscheidungen ab. Die spielleitenden Stellen befassen sich aktuell mit den Fragestellungen zum Fortgang der laufenden Saison einschließlich der Pokal-Wettbewerbe."
"(...)der Fußball-Verband Mittelrhein (FVM) stellt den Spielbetrieb für den Rest des Jahres 2020 im Herren-, Frauen- und Jugendbereich auf Verbands- und Kreisebene aufgrund der Covid-19-Pandemie ein und schickt seine Vereine somit vorzeitig in die Winterpause. „Aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens ist eine kurzfristige Zulassung des Spielbetriebs seitens der zuständigen Behörden nicht absehbar. Das Präsidium begrüßt daher die Entscheidung der zuständigen spielleitenden Stellen”, erklärte FVM-Präsident Bernd Neuendorf im Anschluss an die Präsidiumssitzung am 23. November 2020.
Der Vorsitzende des Verbandsspielausschusses, Markus Müller, ergänzt: „Wir wollen den Vereinen Planungssicherheit für den Spielbetrieb in diesem Jahr geben.” Der Spielbetrieb war aufgrund der behördlichen Verfügungslage bereits im November ausgesetzt.
Wann die Saison im Jahr 2021 fortgesetzt wird, hängt maßgeblich von der weiteren Entwicklung der Pandemie und den daraus folgenden politischen Entscheidungen ab. Die spielleitenden Stellen befassen sich aktuell mit den Fragestellungen zum Fortgang der laufenden Saison einschließlich der Pokal-Wettbewerbe."
Sportliche Grüße
euer Vorstand
euer Vorstand
Update 02.11.2020
Der Bund und die Länder haben bundesweit u.a. beschlossen, dass ab dem 02.11. bis zum 30.11. der komplette Trainings- und Spielbetrieb im Amateurbereich sowie auch jeglicher Sportbetrieb in anderen Sparten (u. a. auch Hallennutzung) ruht. Nach zwei Wochen tritt das Gremium erneut zusammen und wird ggf. Anpassungen vornehmen.
Der FVM hat daraufhin den offiziellen Spielbetrieb im Jugend- wie Seniorenbereich eingestellt.
Sobald neue Vorgaben erlassen werden, geben wir sie an euch weiter.
Sportliche Grüße,
Euer Vorstand
Der FVM hat daraufhin den offiziellen Spielbetrieb im Jugend- wie Seniorenbereich eingestellt.
Sobald neue Vorgaben erlassen werden, geben wir sie an euch weiter.
Sportliche Grüße,
Euer Vorstand
Update 28.10.2020
Durch die Einstufung der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises als Risikogebiete sind weitere Vorgaben zu beachten.
Vorgaben Bonn
Vorgaben Rhein-Sieg Kreis
Vorgaben Bonn
Vorgaben Rhein-Sieg Kreis
Wir bitten alle Vorgaben zu beachten - bei uns auf den Sportanlagen sowie auch bei anderen Vereinen und deren Sportanlagen!
Sportliche Grüße,
euer Vorstand
euer Vorstand
Update 10.08.2020
Die Gemeinde Alfter hat mit Mail vom 10.08.2020 unter Vorlage eines Hygiene-Konzeptes den Sport- und Trainingsbetrieb des SC Volmershoven-Heidgen in der Turnhalle in Volmershoven wieder freigegeben.
Nach so langer Zeit ohne sportliche Bewegung freuen wir uns, ab Donnerstag 13.08.2020 wieder mit dem Sport in unseren Freizeitgruppen starten zu können.
Bleibt alle gesund und viel Spaß beim Sport,
Sportliche Grüße,
euer Vorstand
Nach so langer Zeit ohne sportliche Bewegung freuen wir uns, ab Donnerstag 13.08.2020 wieder mit dem Sport in unseren Freizeitgruppen starten zu können.
Bleibt alle gesund und viel Spaß beim Sport,
Sportliche Grüße,
euer Vorstand
Update 21.07.2020
Hier findet ihr die neue Corona-Schutz-Verordnung in der Fassung vom 15.07.2020. Weiter findet ihr hier die aktualisierten Verhaltensregeln und das Dokument für die Teilnahme am eingeschränkten Trainings- und Spielbetrieb für aktive Spieler und Zuschauer.
Sportliche Grüße,
euer Vorstand
Sportliche Grüße,
euer Vorstand
Update 08.07.2020
Die Corona-Schutz-Verordnung in der Fassung vom 07.07.2020 mit Gültigkeit bis 15.07.2020 erlaubt unter Berücksichtigung von Hygiene- und Rückverfolgungsvorschriften nunmehr die Ausübung von Kontaktsport bis zu einer Gruppengröße von 30 Personen im Freien.
Hallensport ist grundsätzlich bis zu einer Gruppengröße von 10 Personen erlaubt. Die Gemeinde Alfter hat die Sporthallen bisher nur für den Schul- und Kita-Sport freigegeben.
Sportliche Grüße,
euer Vorstand
Hallensport ist grundsätzlich bis zu einer Gruppengröße von 10 Personen erlaubt. Die Gemeinde Alfter hat die Sporthallen bisher nur für den Schul- und Kita-Sport freigegeben.
Sportliche Grüße,
euer Vorstand
Update: 13.06.2020
Die Corona-Schutz-Verordnung in der Fassung vom 15.06 2020 mit Gültigkeit bis 01.07.2020 erlaubt unter Berücksichtigung von Hygiene- und Rückverfolgungsvorschriften nunmehr die Ausübung von Kontaktsport bis zu einer Gruppengröße von 30 Personen im Freien.
Hallensport ist grundsätzlich bis zu einer Gruppengröße von 10 Personen erlaubt. Mit der Gemeinde Alfter müssen aber noch Detailfragen geklärt werden.
Weitere Infos findet ihr unter Infos für den Trainingsbetrieb.
Sportliche Grüße,
euer Vorstand
Hallensport ist grundsätzlich bis zu einer Gruppengröße von 10 Personen erlaubt. Mit der Gemeinde Alfter müssen aber noch Detailfragen geklärt werden.
Weitere Infos findet ihr unter Infos für den Trainingsbetrieb.
Sportliche Grüße,
euer Vorstand
Update: 31.05.2020
Die Corona-Schutz-Verordnung in der Fassung vom 30.05.2020 mit Gültigkeit bis zum 15.06.2020 erlaubt unter Beachtung bestimmter Hygienevorschriften den Kontaktsport in einer Gruppengröße von bis zu 10 Personen im Freien.
Der SC Volmershoven-Heidgen steigt wie folgt in den Trainingsbetrieb ein:
04.06. Alte Herren
08.06. Jugend-Mannschaften
09.06. Zweite und Dritte Mannschaft
11.06. Erste Mannschaft
Dabei sind bestimmte Verhaltensregeln zu beachten. Außerdem ist eine Einverständniserklärung zur Teilnahme am Trainingsbetrieb zu unterschreiben. Weitere Einzelheiten können bei den Trainern erfragt werden.
Für den Hallensport gelten noch keine Erleichterungen.
Sportliche Grüße,
euer Vorstand
Der SC Volmershoven-Heidgen steigt wie folgt in den Trainingsbetrieb ein:
04.06. Alte Herren
08.06. Jugend-Mannschaften
09.06. Zweite und Dritte Mannschaft
11.06. Erste Mannschaft
Dabei sind bestimmte Verhaltensregeln zu beachten. Außerdem ist eine Einverständniserklärung zur Teilnahme am Trainingsbetrieb zu unterschreiben. Weitere Einzelheiten können bei den Trainern erfragt werden.
Für den Hallensport gelten noch keine Erleichterungen.
Sportliche Grüße,
euer Vorstand
Update: 27.05.2020
Nach kurzer Absprache im Vorstand wird der eingestellte Trainingsbetrieb über den 30.05.2020 bis zum Fr 05.06.2020 verlängert. Wir orientieren uns damit an die Corona-Schutz-Verordnung in der Fassung vom 21.05.2020 des Landes NRW.
Die Benutzung der Turnhalle ist laut Mail der Gemeinde Alfter noch bis einschließlich 30.05.2020 für den Vereinssport nicht freigegeben. Sobald uns neue Beschlüsse/Vorgaben des Landes NRW oder der Gemeinde Alfter vorliegen, werden wir diese für unser Sportangebot natürlich anpassen.
Wir hoffen baldmöglichst - natürlich unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzbestimmungen - den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen zu können.
Sportliche Grüße,
euer Vorstand
Wir hoffen baldmöglichst - natürlich unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzbestimmungen - den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen zu können.
Sportliche Grüße,
euer Vorstand
Meldung: 13.05.2020
Der SC Volmershoven-Heidgen hat unter Abwägung aller Optionen und Prüfung der Vorgaben aus Politik und Gemeinde folgende Schritte über die Aufnahme unseres Sportangebotes (Sportplatz und Hallensport) beschlossen:
Da der nicht kontaktfreie Sport laut Coronaschutz-Verordnung vom 11.05.2020 untersagt ist, ruht der Trainingsbetrieb zunächst bis Ende Mai 2020. Danach wird die Situation neu bewertet. Die Sporthallen sind von der Gemeinde Alfter noch nicht freigegeben. Sobald hier neue Vorgaben vorliegen, werden wir diese Informationen weitergeben.
Der Verein geht mit Zuversicht in die Zukunft seinen Mitgliedern bald wieder einen Sportbetrieb auf den Außensportanlagen und in der Halle – auch wenn eingeschränkt – anbieten zu können. Aber die Gesundheit von uns allen steht in der momentanen Zeit an erster Stelle.
Wir bedanken uns bei allen unseren Mitgliedern für Ihre Loyalität!
Sportliche Grüße,
euer Vorstand
Da der nicht kontaktfreie Sport laut Coronaschutz-Verordnung vom 11.05.2020 untersagt ist, ruht der Trainingsbetrieb zunächst bis Ende Mai 2020. Danach wird die Situation neu bewertet. Die Sporthallen sind von der Gemeinde Alfter noch nicht freigegeben. Sobald hier neue Vorgaben vorliegen, werden wir diese Informationen weitergeben.
Der Verein geht mit Zuversicht in die Zukunft seinen Mitgliedern bald wieder einen Sportbetrieb auf den Außensportanlagen und in der Halle – auch wenn eingeschränkt – anbieten zu können. Aber die Gesundheit von uns allen steht in der momentanen Zeit an erster Stelle.
Wir bedanken uns bei allen unseren Mitgliedern für Ihre Loyalität!
Sportliche Grüße,
euer Vorstand